Über 20.000 Menschen befahren täglich Berlins Gewässer.

Damit die Lebensqualität durch unsere Gewässer auch für die Anwohner:Innen und die dort lebenden Tierarten weiterhin erhalten bleibt, möchten wir dir unsere Empfehlungen mit an die Hand geben.

1. Sicherheit

Auch wenn es nicht so aussieht – Wasserstraßen sind Straßen. Damit alle ein sicheres Erlebnis auf dem Wasser haben ist das Einhalten der Wasserverkehrsregeln zwingend notwendig.

Auf Strecken mit starkem Schiffsverkehr, vor Badeufern und Zeltplätzen sowie in der Nähe von erkennbar ausgelegten Angel- und sonstigen Fischereigeräten dürfen Kleinfahrzeuge mit Maschinenantrieb nur so schnell fahren, dass ihre Steuerfähigkeit gewahrt bleibt. Jedes behindernde oder belästigende Umfahren anderer Fahrzeuge oder das Umherfahren in der Nähe von Fischfanggeräten ist verboten. Beim Vorbeifahren an Personen muss der Abstand so groß sein, dass sie durch Wellenschlag oder Sogwirkung nicht gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar, belästigt werden.

2. Sauberkeit

Müll ist einer der größten Einflussfaktoren für die Sauberkeit unserer Gewässer. Lasst uns gemeinsam acht geben und den Müll genau dort entsorgen, wo er hingehört. 

Abfälle gehören grundsätzlich nicht ins Wasser. Insbesondere Kunststoffe haben in Seen und Flüssen eine sehr hohe Beständigkeit. Plastiktüten, aber auch Verpackungsfolien, sollten an Bord und in Wassernähe immer gegen Verwehung gesichert werden. Sie sind nicht nur schädlich für die Umwelt, sondern stellen ein Sicherheitsproblem für Boot und Besatzung dar. Achte bei der Verproviantierung und Ausrüstung darauf, kein unnötiges Verpackungsmaterial mit an Bord zu nehmen. Sollte es an Board keine Abfalleimer geben, wirst du Müll an der Marina los. 

3. Lautstärke

Du denkst ihr seid leise? Die Wasseroberfläche leitet jeden Ton ungehindert an Land und in der Masse vervielfältigt sich der Schall zu Lärmbelästigung für Tier und Mensch. Beachte vor allem in den Wohngebieten die Ruhezeiten von 22:00 bis 6:00 Uhr. Brutzeiten unserer Wasservögel sind zwischen 01.03 – 20.09. 

 


FAQ

In der Regel liegt die Höchstgeschwindigkeit auf Berlins Wasserstraßen bei zwölf Kilometern pro Stunde. Nur auf dem Müggelsee sind innerhalb der Fahrrinne 25 Kilometer pro Stunde erlaubt. Auf vielen Kanälen und anderen schmalen Wasserstraßen liegt die dort gültige Höchstgeschwindigkeit unter zwölf Kilometer pro Stunde.

Wer auf Berlins Gewässern ein Sport- oder Freizeitfahrzeug führen will, bedarf einer Fahrerlaubnis. Ausgenommen davon sind nur Motorboote mit einer Leistung unter 15 PS.

Das Führen von Segelsurfbrettern und anderen muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen ist erlaubnisfrei. Für Segelboote über drei Quadratmeter Segelfläche, ist auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen in Berlin und Brandenburg der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen mit der Antriebsart Segel erforderlich.

Die Schilder müssen nicht immer am Ufer stehen. Sie können sich auch auf der Wasserfläche selbst befinden – entweder auf Tonnen montiert, oder auf einem festen Pfahl oder Dalben. Außerdem muss es sich nicht unbedingt um ein Metallschild handeln. Aufgemalte Zeichen, etwa auf Brücken oder Kaimauern, sind ebenso verbindlich. 

Plastiktüten, aber auch Verpackungsfolien, sollten an Bord und in Wassernähe immer gegen Verwehung gesichert werden. Sollte es an Board keine Abfalleimer geben, wirst du Müll an der Marina los. 

Behalte vor der Abfahrt immer die Telefonnummer des Hafenmeisters Hafenmeister. Wenn nicht auf dem Boot vorhanden, ist die Notfall Nummer der Wasser Polizei (WaPo Ost) 030 4664751360 sowie 110 Notruf

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Was ist die “Gelbe Welle”?

  • Die „Gelbe Welle“ ist ein Hinweisschild mit hohem Wiedererkennungswert, das im gesamten Bundesgebiet vertrieben wird.

  • Ein Zeichen, das in Abstimmung mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt und der Wasserschutzpolizei entwickelt wurde.

  • Das Zeichen der „Gelben Welle“ ersetzt nicht das amtliche „P“ und bedingt keine rechtliche Grundlage. Es kennzeichnet vielmehr unterschiedliche privatrechtliche Angebote der Unternehmen und Vereine.

  • Eine Ausnahme bilden kommunale Sportbootliegestellen, die mit dem amtlichen „P“ gekennzeichnet sind. Bei diesen ist die zusätzliche Kennzeichnung mit der „Gelben Welle“ von Vorteil.

  • Das Schild der „Gelbe Welle“ besteht aus verschiedenen Einzel-Modulen, die über zwei Schienen miteinander in Verbindung sind. Jedes Element ist kleiner als 1m2 und daher nicht genehmigungspflichtig.